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Schulgelände gebracht werden und nicht an den Eingangsbereichen der Schultore angeleint werden. Eine Ausnahmeregelung gilt nur für unseren „Schulhund“ im Rahmen seines Einsatzes in der Grundschule, da er besondere Bedingungen hierfür erfüllt. Mitteilungen an die Lehrer können...
http://www.gs-luther-blankenburg.bildung-lsa.de/startseite/unsere-schule/hausordnung/#part1082

 



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